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Was ist ein Importer of Record? Bedeutung für Pop-ups und Messen in Deutschland

Autorenbild: The Pop-Up Creators
The Pop-Up Creators
9. Okt.
3 Min. Lesezeit

Wer Ware aus dem Ausland für einen Pop-up, einen Showroom oder einen Messestand nach Deutschland bringt, stößt schnell auf den Begriff Importer of Record. Gemeint ist das Unternehmen, das die Ware offiziell einführt und gegenüber dem Zoll verantwortlich ist. Hier erklären wir, was ein Importer of Record macht, welche Bedeutung er für Pop-ups und Messen hat, wie er sich von Spedition und Selling Entity unterscheidet und wann ihr einen braucht.

Messestand Cookies x Intercure auf der Mary Jane Berlin – begleitet von The Pop-Up Creators

Importer of Record: die Definition

Der Importer of Record – auf Deutsch meist einfach Importeur – ist das Unternehmen, in dessen Namen die Ware beim Zoll angemeldet wird. Er braucht eine EORI-Nummer, ist für die Zollanmeldung zuständig und trägt die damit verbundenen Pflichten, etwa für Angaben, Abgaben und Nachweise. Ohne Importer of Record kommt Ware aus Drittländern nicht regulär in den Verkauf.

Welche Aufgaben übernimmt ein Importer of Record?

  • Zollanmeldung der Ware in seinem Namen

  • EORI-Nummer für die Abfertigung

  • Zuständigkeit für Abgaben und Nachweise im Rahmen der Einfuhr

  • Abstimmung mit Spedition und Warehouse

  • Dokumentation, damit Ware auch wieder ausgeführt werden kann

Importer of Record, Spedition und Selling Entity – der Unterschied

Die Spedition transportiert die Ware und unterstützt bei der Abfertigung – sie ist aber nicht automatisch der Importer of Record. Der Importer of Record ist der verantwortliche Einführer. Die Selling Entity wiederum ist die Stelle, die in Deutschland an Kund:innen verkauft und Rechnungen stellt. Bei einem Pop-up ohne eigene deutsche Gesellschaft ist es oft am einfachsten, wenn ein Partner beide Rollen übernimmt.

Wann braucht ihr einen Importer of Record in Deutschland?

  • Pop-up Store mit Ware aus dem Ausland

  • Merchandise für Tour-, Album- oder Fan-Pop-ups

  • Messestand mit Produkten zum Zeigen oder Verkaufen

  • Temporärer Showroom für eine neue Kollektion

  • Ausstellung mit Verkauf von Werken

Was passiert nach dem Pop-up?

Nicht verkaufte Ware muss entweder in Deutschland bleiben oder wieder ausgeführt werden. Darum gehört zur Planung von Anfang an die Frage, was mit Restware passiert – und wer den Rücktransport organisiert. Bei der Werner Bronkhorst Ausstellung „HIGH“ haben wir zum Beispiel den Import und Export der Waren übernommen.

Beispiel: Messestand auf der Mary Jane Berlin

Für Cookies x Intercure haben wir 2023 den Messestand auf der Mary Jane Berlin betreut – mit Standbetreuung und Personal, Import und Export der Waren, Branding und der Abwicklung des Zahlungssystems. So konnte sich die Marke auf Präsentation und Gespräche konzentrieren.

Das Wichtigste auf einen Blick: Der Importer of Record ist der verantwortliche Einführer der Ware. Für Pop-ups und Messen ohne eigene deutsche Gesellschaft übernimmt diese Rolle am besten ein Partner, der auch Verkauf, Rechnung und Rücktransport im Blick hat.

Unser Tipp aus der Praxis: Klärt den Importer of Record, bevor die Ware verschickt wird – nicht erst, wenn sie beim Zoll steht. Je früher Rollen, Dokumente und Termine feststehen, desto entspannter wird das Opening.

Ihr sucht einen Importer of Record für euren Pop-up oder Messestand in Deutschland? Mehr dazu auf unserer Seite Importeur & Selling Entity Deutschland – oder schreibt uns.

Häufige Fragen

Ist die Spedition automatisch der Importer of Record?

Nein. Die Spedition transportiert und unterstützt bei der Abfertigung. Der Importer of Record ist das Unternehmen, in dessen Namen die Ware eingeführt wird.

Brauche ich als Importer of Record eine EORI-Nummer?

Ja. Für die Zollabfertigung in der EU braucht der Einführer eine EORI-Nummer.

Kann The Pop-Up Creators Importer of Record für unseren Pop-up sein?

Ja. Für Brands ohne deutsche Gesellschaft treten wir als Importer of Record auf und können zusätzlich als Selling Entity verkaufen. Welche Struktur passt, klären wir mit euren Steuer- und Rechtsberatern.

Was passiert mit Ware, die nicht verkauft wurde?

Sie bleibt in Deutschland oder wird wieder ausgeführt. Das planen wir vorab mit euch, inklusive Rücktransport.

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